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Brandschutznachweis

 

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Der Brandschutznachweis gehört neben dem Standsicherheitsnachweis (Statik), der Nachweise zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gegebenenfalls des Schallschutzes zu den bautechnischen Nachweisen, die bei Baubeginn vorliegen müssen.

 

Ein Brandschutznachweis beinhaltet neben einer Beschreibung des Gebäudes, deren Nutzung und Anzahl der Bewohner unter anderem eine Aufzählung der verwendeten Baustoffe, der vorhandenen Bauteile sowie Angaben zu Feuerwehrzufahren, Aufstellflächen für Feuerwehrleitern, sowie zur Löschwasserversorgung.

 

Einer der wichtigsten Bestandteile des Brandschutznachweises ist die Darstellung der Rettungswege aus den jeweiligen Etagen.

Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie z. Bsp. in Wohnungen, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. In den oberen Geschossen eines Wohngebäudes verläuft der erste Rettungsweg in der Regel über die vorhandene Treppe und der zweite Rettungsweg über ein anleiterbares Fenster oder (falls vorhanden) über einen Balkon (mittels Feuerwehrleiter).

 

Gerne erstelle ich den Brandschutznachweis für Ihr Bauvorhaben (Gebäudeklassen 1-3).

 

Bezüglich der Nachweise zur Standsicherheit (Statik) und des Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann ich Sie gerne an einen Statiker bzw. Energieberater vermitteln.

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